Allgemeine Mietbedingungen Villa Ostseewoge
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
- Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.
- Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
- Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:
- 1x PKW-Stellplatz
- Gartensauna
§ 2 Mietzeit
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Verwalter zu übergeben.Die Anreise ist am Anreisetag ab 16.00 Uhr, die Abreise am Abreisetag bis 10.00 Uhr möglich.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
- Der Mietpreis enthält die aktuelle MwSt und ist im Einzelnen der Homepage zu entnehmen.
- Die Kosten für Strom, Wasser, Telefon und Heizung sind im Mietpreis enthalten. Die Kosten für die Endreinigung fallen zusätzlich an. Die zusätzliche Buchung eines Wäschepakets ist möglich.
- Auf der Insel Rügen fällt eine Kurtaxe an. Die Kurtaxe beträgt p. P. und Aufenthaltstag vom 01.05. bis 31.10. 1,50 € und vom 01.11. bis 30.04. 1,00€. Unsere Gäste zahlen die Kurtaxe vor Ort dem Verwalter gegen Aushändigung der Kurkarten.
- Der Betrag ist wie folgt zu entrichten: Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung 25 % des Mietpreises als Anzahlung zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu zahlen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das angegebene Konto zu überweisen.
- Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
- Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist: Kündigung
- Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
- Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
- Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
- Aufgrund von Baubarbeiten in der näheren Umgebung kann es zu nicht vorhersehbarer Lärmbelästigung kommen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
- Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
- Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
- Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet
- Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus
§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Für den Fall, dass Sie mit einer Person, die nicht in Ihrem Land wohnt, den Vertrag schließen:
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland